Allgemeine Geschäftsbedingungen
Saison und Spielzeit
Die Sommer- bzw. Wintersaison beginnt jeweils zu den im Buchungssystem angegebenen Terminen. Der Vermieter behält sich vor, die zugeteilten Plätze während der Saison wegen besonderen Zwecken, z.B. Turniere, Verbandsspiele oder Reparaturen, zu ändern. Die entfallene Spielzeit wird als Geldgutschrift zur Verfügung gestellt und kann jederzeit zur Buchung von Einzelstunden verwendet, bzw.mit einem neuen Abo verrechnet werden. Die betroffenen Mieter werden per E-mail informiert.
Die Plätze sind nur in Tenniskleidung und mit Tennisschuhen zu betreten, spezielle Hallenschuhe sind nicht erforderlich.
Spielberechtigt sind nur Personen deren Buchung über das Buchungssystem mit Platz- und Zeitangaben bestätigt wurde .
Das Spielrecht ist auf andere Personen in der gebuchten Zeit übertragbar. Ein Weiterspielen auf unbenutzten Plätzen ist untersagt. Sollten nicht gemietete Plätze doch bespielt werden, muss der Mieter sich sofort in das Buchungssystem eintragen, Das Spiel ist rechtzeitig vor Ende der Spielzeit zu beenden um den Platze abzuziehen und die Linien zu fegen.
Heizung und Beleuchtung
Im Mietpreis ist die Heizung und die Beleuchtung inbegriffen. Die Beleuchtungsautomation wird nach Eingabe des
des Buchungscodes scharf geschaltet. Details über die Funktion können aus dem Startbildschirm entnommen werden.
Zahlungsmodalitäten
Zeit- und Gutscheinskarten werden mit der zahlungspflichtigen Buchung durch den Mieter verbindlich.
Für Abonnements gilt dies nach Bestätigung der Buchungsanfrage. Die Abonnements verlängern sich automatisch wenn diese nicht bis zum 31.7. nach Ablauf der Spielzeit, gekündigt wurden.
Ausnahmen bestehen bei Einzelstunden, für diese sind Stornierungen bis 24 Stunden vor Spielbeginn kostenfrei möglich.
Hausrecht und Haftungsausschluss
Die Bevollmächtigten des Vermieters (Vorstandsmitglieder) üben die Rechte des Hausherrn aus. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung gegenüber Mietern, Mitspielern und Ersatzmietern bei Unfällen, Verlusten, Sach- und Vermögensschäden jeder Art innerhalb und außerhalb der Anlage, auch auf den Zugängen, Zufahrten und Parkplätzen. Es besteht ebenfalls keine Haftung bei Verletzungen, Verlusten oder Beschädigung an Kleidung, Ausrüstung und Wertgegenständen jeder Art, sowie die Beschädigung oder Entwendung von Fahrzeugen. Gerichtsstand ist Esslingen, soweit nichts anderes zwingend vorgeschrieben ist.